Winterdienst

Die kalte Jahreszeit bringt für alle Verkehrsteilnehmer viele Schwierigkeiten. Darum sind unsere Räum- und Streufahrzeuge im Winter oft schon tief in der Nacht oder gar rund um die Uhr im Einsatz, um mögliche Gefahrenquellen auf den Neusser Straßen zu beseitigen. Aber auch beim Thema Winterdienst gilt die Devise: Ohne die Mitarbeit der Bürgerinnen und Bürger geht es nicht! Deshalb hier ein paar Hinweise:
Zur Bürgerpflicht der Neusser gehört auch die Winterwartung jener Flächen, für deren Reinigung Sie laut Straßenreinigungs-Satzung zuständig sind. Dabei müssen Sie diese Flächen von Schnee räumen sowie bei Schnee- und Eisglätte mit abstumpfenden Materialien wie Sand oder Granulat streuen. Gehwege müssen in einer Breite von 1,25 Metern freigehalten werden.
Auftauende Stoffe (zum Beispiel Salz) dürfen Sie nur in klimatischen Ausnahmesituationen - wie Eisregen - oder an besonders gefährlichen Gehwegstellen benutzen, wenn ein verkehrssicherer Zustand mit abstumpfenden Mitteln nicht hergestellt werden kann.
Schnee oder Glätte müssen zwischen 7 und 20 Uhr sofort nach Ende des Schneefalls bzw. nach Entstehen der Glätte beseitigt werden. Fällt nach 20 Uhr Schnee oder tritt dann Glätte auf, so muss werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr des folgenden Tages wieder ein verkehrssicherer Zustand herrschen.
Informationen zum Winterdienst:
AWL-Kundenzentrum 0 21 31/ 12 44 80