Straßenreinigung

Der Rat der Stadt Neuss hat ab dem 01.01.2005 eine umfassende Änderung der Straßenreinigung im Stadtgebiet beschlossen. Das Neusser Straßennetz ist in Stadtstraßen und Bürgerstraßen eingeteilt. Stadtstraßen sind vor allem Durchgangs- und Ausfallstraßen und die Kernbereiche von Innenstadt und Ortsteilen. Diese Straßen werden im Auftrag der Stadt Neuss durch die AWL gereinigt. Die anderen Straßen (Wohnstraßen und Straßen mit geringer Verkehrsbelastung) sind sogenannte Bürgerstraßen.
Die Anwohner und Bürger aller Straßen sind verpflichtet, die Bürgersteige, Stichstraßen und Garagenhöfe zu reinigen. Zur Reinigung gehört auch die Beseitigung des Grünbewuchses. Die Reinigung soll mindestens 14-täglich erfolgen. Bei hohem Laubaufkommen muss auch häufiger gefegt werden, so dass die Verkehrssicherheit gewährleistet ist.
Der Kehricht und auch das Laub dürfen auf keinen Fall in den Rinnstein oder auf die Straße gefegt werden, sondern sind in die eigenen Restmüllgefäße zu entsorgen!
In Bürgerstraßen müssen zusätzlich auch die an das eigene Grundstück angrenzenden Straßenflächen gereinigt werden. Im Wesentlichen reduziert sich diese Verpflichtung allerdings auf das Kehren des Rinnsteins und die Beseitigung des Grünbewuchses.
Genaue Informationen, ob Sie an einer Bürgerstraße wohnen und somit für die Reinigung von Gehweg und Teilen der Straße zuständig sind, oder ob Sie an einer Stadtstraße wohnen und somit nur den Gehweg sauber halten müssen, finden Sie in der Straßenreinigungssatzung der Stadt Neuss (Link zum Download siehe unten).
Informationen unter:
AWL-Kundenzentrum 0 21 31/ 12 44 80
oder
Stadt Neuss, Referat Beteiligungsmanagement -Abfallwirtschaft- 02131-90 2074.